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In eigener Sache: 

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Wir arbeiten dran, und hoffen, den alten Zustand,

vermutlich ab Winter 2019, wieder herstellen zu können.

Bis dahin bitte - Geduld!

 

Kontakt für Opfer, Betroffene und Fans

des Amts- und OLG-Gerichts Bonn-Köln, Familiensenat

bis auf Weiteres über: Kinder-Klau-Koeln-Bonn@Email.de

 

*

 

Splitter:

 

„Soweit der Kindesvater die

Verletzung wesentlicher Grundrechte des Kindes

rügt,

so gehört es zum

Schicksal aller Kinder

getrenntlebender bzw. geschiedener Eltern,

dass sie

stark beeinträchtigt

werden können ...“

OLG Köln, RichterInnen Dr. Gabriele Morawitz, Dr. Monika Horst, Herr Rößler,

16.4.2019, 27 UF 16/19, S.3

 

Dafür sind mehr als 6 Millionen Menschen in Gaskammern umgekommen?

Kinderquälen, weil es mal halt so sei?

Grundrechte - als Ramschartikel?

 

Das Kind erst SEIT dem Verfahren:

Zwangshandlungen, Weinanfälle,

Mobbing-Opfer der eigenen Mutter

 

Der Vater erst SEIT dem Verfahren:

Schwerbehindert, fast arbeitsunfähig.

 

 

Die Mutter erst SEIT dem Verfahren:

Naheliegend suizidal

 

Familienstrukturen:

Erst SEIT dem Verfahren staatlich zerstört

 

 Kinderquälen am Amts- und OLG-Gericht Bonn-Köln

weil es, Zitat, "Schicksal" sei?

 

Nicht die Nazis - sondern Juden waren selbst schuld am Holocaust?

Opfer sexueller Gewalt - sind selbst schuld ...?

Kinder und Eltern - sind selbst schuld ...?

 

Grundrechte gelten für nur die, die nicht Opfer sind?

Volljuristen!

 

Die Kapitulation des Rechtsstaates,

vor billigstem Ratsch und Tratsch von RichterInnen!

 

Zuständig beim OLG Köln:

RichterInnen Frau Dr. Gabriele Morawitz,

Frau Dr. Monika Horst und Herr Rößler,

 

Zuständig beim Amtsgericht Bonn: 

Richterin Frau Yvonne Erbers.

 

 Wir werden berichten!

 

***

 

Die Meldung des Jahres:

Gustl Mollath hat die Justizbehörden des Landes Bayern

auf 1,8 Mio. Euro Schadensersatz verklagt!

Richtig so!

Grund: Missachtung seiner Grund- und Menschenrechte,

schlampige Gerichtsverfahren, Gutlacher u.ä.

 

Dazu die beste Darstellung,

wie es an vielen (Familien-) Gerichten zugeht:

"Pelzig erklärt deutsche Gerichte". 7:10 Minuten.

Brutal unkomisch.

 

*

Die Staatsanwaltschaft Bonn hat im Juli 2019

einen Strafantrag gegen Familienrichterin Yvonne Erbers abgelehnt:

 

Der Strafantrag beklagte die Verletzung

elementarer Grundrechte eines Kindes

nach Grundgesetz Art. 6.3 und Art. 6.2

und die Verletzung

körperlicher und seelischer Unversehrtheit

nach GG Art. 1, Art. 2.2 und Art. 19.2.

 

Staatsanwaltschaft Bonn:

Der Staatsanwaltschaft Bonn hätten nicht alle Akten vorgelegen.

Das sei aber Pflicht des Petenten!

 

Absolut Lachhaft!

Je lachhafter die Gründe, desto rheinischer der Klüngel!

Man kennt sisch, man hülft sisch.

Wir werden berichten ...

 

 

Willkommen!

 

Dieses ist nicht die Seite des Amtsgerichts Bonn.

Dieses ist die Verfassungs-Wirklichkeit.

Des Amts- und OLG-Gerichts Bonn-Köln !

Dieses ist - der Horror!
 

Grundrechte?

Unsere Grundrechte sind unantastbar!

Endlich!

 

Unantastbar?

Grundrechte?

 

Hier sehen Sie, was man mit Ihren Kindern macht.

Wie man es macht.

Hier sehen Sie, was man mit den Eltern macht.

Wer es macht:

Ob Richter, Jugendamt, andere.

 

An Recht und Gesetz gebunden?

Kinder werden missbraucht.

Nicht auf kaltem Kellerfußboden.

In wohl-temperierten Büros.

Bürokratischer Kindes-Missbrauch.

 

Grundrecht! Auf Pflege und Erziehung durch die Eltern!

Grundrecht?

ElterN?

Lachhaft: Familien-Zerschlagung!

Grundlagen gegen Ratsch und Tratsch!

Selbst Lug und Trug!

Banales!

Statt Grundrechte! 


Grundrecht? Auf  körperliche und seelische Unversehrtheit?

Menschenwürde? Menschenrechte?

 

Erst seit der Zerstörung der Familie leidet das Kind täglichen unter Zwangshandlungen.

Das Jugendamt Bonn hält Seiten geschwärzt und geheim, die auf den psychischen Zustand der Mutter hinweisen - und Suizidalität nahelegen.

Dem Vater werden nun ebenfalls - Depressionen und Suizidalität unterstellt.

 

Vorher: Intakt.

Nun: Die gesamte Familie - zerstört.

Durch: Richter und willige Helfer!

 

Grundrecht!

Eingriff des Staates nur bei Verwahrlosung? 

Schutz vor staatlicher Willkür?

 

Wir waren - eine funktionierende Familie.

Vor - dem Amts- und OLG-Gericht Bonn-Köln.

Vor - "Experten".

Vor - Halbteufeln in Schwarz.

Und willigen Helfern.

 

Opfer?

Kinder!

Familien!

Sie!

 

Nicht durch Priester, Trainer, Lehrer.

Richter, Jugendamt, Berater.

Vertrauenspersonen eben.

Personen, an die Sie sich wenden.

Personen, denen Sie die Hand geben.

Personen, denen Sie vertrauen.

 

Das Kind: Missbraucht!

Tatort: Schreibtisch.

Täter: Viele.

Werkzeug: Worte.

Beute: Zeit. Kindheit.

 

Folgen: Flächenbrand.

Suizidalität, Psyche, Zwangshandlungen, Wein-Anfälle.

Vernichtung: Körperlich, finanziell, beruflich.

 

Amtsgericht Bonn.

OLG Köln.

Jugendamt.

Helfer.

Missbrauch.

Stellungnahme.

Beschluss.

Schreibtisch.

 

Sie meinen: Schlimmer könnt´s nicht sein?

Warten Sie es ab: Damit geht es erst richtig los!

 

 

***

In krakeliger Kinderschrift:

 

29. April 2018

Sehr gel  geerthe Richterin,

ich habe sowohl Papa wie auch Mama lieb

und. weis nicht wieso sie mich fragen wo il  ich

lieber sein möchte, denn ich kann das

nicht entscheiden. Ich will Papa sehen, und auch

Mama.

 

Mit freun

(Unterschrift)

 

Hilferuf und Schreiben des Kindes an Richterin Erbers, nachdem Richterin Erbers am 18.4.2018 beschloss, dem Kind weiter Grundrechte und Vater zu nehmen. 

Zudem schickte das Kind der Richterin einen Film - gut 10 Minuten: "Sehr geehrte Frau Richterin: So lebe ich bei meinem Vater".

 

Darin zeigt das Kind der Richterin, wie es beim Vater lebt:

Sie ist sichtlich stolz darauf, fühlt sich wohl beim geliebten, gewollten Vater.

Kürzlich malte es ein großes Bild: "Bester Papa der Welt."

 

Immer wieder verlangte das Kind die Rückkehr zum geliebten Vater:

- Zu Protokoll der Rechtsantragsstelle (!) des Amtsgerichts Bonn: 26.11.2017,

- Gegenüber dem Jugendamt Bonn: Mai 2017.

- Gegenüber Verfahrens-Beistand Schroeder: Mai 2017, November 2017,

- Gegenüber dem Vater, März 2017 - richtete sich die Wohnung ein.

- Gegenüber dem Jugendamt, 11.12.2018

 

Nun mit einem Schreiben an die Frau und Richterin, 29.4.2018,

die ihr Vater und Gesundung nimmt.

Mit einem Film, 29.4.2018.

Mit einem großen Bild, Juni 2018!

 

Strafvereitelung im Amt.

Durch Richter.

Rechtsbeugung:

An Fakten und Grundrechten.

 

Bürokratischer Kindes-Missbrauch:

Wenn Richter Kindern ein oder beide Eltern amputieren ...

Bürokratischer Kindes-Missbrauch:

Wenn Richter und immer willige Helfer Kinder zwingen zu sagen,

sie hätten einen oder ihre Eltern nicht lieb.

Bürokratischer Kindes-Missbrauch:

Verbrechen an Leib und Seele.
 

Bürokratischer Kindes-Missbrauch.

Zehntausende pro Jahr.

Größtes Staatsverbrechen seit 1945.

 

***

 

Schadensersatz

 

Oft ist zu hören, es seien endlich auch in der Bundespublik Deutschland neue Gesetze notwendig:

Kinder in den Mittelpunkt, Recht auf Erziehung durch beide Eltern.

 

Das ist Unsinn.

Die Gesetze sind mehr als eindeutig:

- Das Grundgesetz (GG) Art. 6.2 schreibt vor, dass jedes Kind ein Grundrecht auf Erziehung durch seine und beide Eltern hat.

- Art. 2 schreibt den Schutz vor seelischer und körperlicher Gewalt,

- Art. 6.3 schreibt den Schutz vor staatlicher Willkür vor.

- Art. 19.2 erklärt alle Grundrechte für im Kern unantastbar.

 

Neue Gesetze brauchen wir nicht!

Selbst Mauerschützen der alten DDR konnten sowohl nach alter DDR-Verfassung wie nach Grundgesetz wie nach internationalen Menschenrechts-Verpflichtungen verurteilt werden.

 

Wir brauchen keine neuen Gesetze, wir brauchen nicht andere Richter:

Wir brauchen die Anwendung bestehender Straf-Gesetze.

Wir brauchen vor allem die strikte Anwendung von § 235 StGB (Haft- oder Geldstrafe bei Kindes-Entzug) insbesondere und gerade bei Bürokratischen Kindes-Missbrauch.

 

Gerichte, Richter, Jugendämter, Umgangs-Pfleger, Verfahrens-Beistände u.a.,

die systematisch, vorsätzlich oder fahrlässig

zentrale Grundrechte, grade von Kindern, außer Kraft setzen,

sind zur Verantwortung zu ziehen:

Strafrechtlich, finanziell und dienstrechtlich.

 

Auch jetzt schon sieht § 235 StGB folgende Ausnahmen vor: 

Keine!

Kindes-Missbrauch MUSS bestraft werden.

Bürokratischer Kindes-Missbrauch MUSS bestraft werden.

 

 

Hilfe! Rufe!

 

Immer wieder erreichen diese Seite Hilferufe anderer Opfer. Viele Fälle gleichen sich ... Bürokraten, die jeder für sich ein bisschen mehr an der Schraube drehen - bis Mensch bricht ...

 

 

Der Fall "Carmen aus Bad Tölz"

Amtsgericht Wolfratshausen, Jugendamt Bad Tölz

 

Der Fall Carmen soll hier aufgeführt werden, weil er typisch ist für Bürokratischen Kindes-Missbrauch.

Da ist ein Kind, eine Familie, die am Anfang ein noch relativ überschaubares Problem haben.

 

Hier hat das Kind Verlustängste - und phobische Angst vor der Schule. Ein durchaus häufiges Problem!

Jüngst konnte ich eine Schülerin der 5. Klasse (!) beobachten, die unter dramatischen Tränen nicht in den Bus einsteigen wollte, der die Kinder zu einer mehrtägigen Klassenfahrt bringen sollte. Das Mädchen klammerte sich an die Eltern - wie man es vielleicht noch von Kindergarten-Kindern denken könnte.

Oder: Hier befreundete Eltern haben ebenfalls eine Tochter, die seit mehreren Wochen, wenn nicht gar weit über ein Jahr trotz aller Hilfebemühungen der Eltern und des Staates (Jugendamt Köln) nicht in der Lage ist, in die Schule zu gehen.

Ähnliches im Fall Carmen.

 

Der Fall Carmen ist aber deshalb so interessant, weil die Eltern alle Seiten - jene der Bürokraten, die des Kind und die der Eltern anschaulich schildern.

Der Fall erinnert an ähnliche Fälle, die in Bonn stattgefunden haben:

Der Fall Horst Weiberg: Die Mutter wird schwer krank, der fürsorgliche Vater bittet das Jugendamt Bonn um Hilfe, mit der Folge, dass das Jugendamt Bonn dem Kind den besorgten Vater (!) amputiert und später selbst suizidal wird ...

Oder der Fall B.E. im Rhein-Sieg-Kreis: Das Kind hat Probleme in der Schule - und Jugendamt und Polizei verschleppen das Kind an einen unbekannten Ort. Das Kind schreit nach seiner Mutter. Diese "entführt" das Kind zurück ...

 

Hier der Fall Carmen, der hier unverändert aus einer Schilderung der Mutter wiedergegeben wird.

Wir wünschen den Opfern, allen voran dem Kind, alle Kraft, dieses Verbrechen aufarbeiten zu können!

Und: Wiedergutmachung.

Und vor allem: Bestrafung der bürokratischen Täter.

 

Helfend verweisen wir auf die Struktur einer Schadensersatzklage in unserer Klage,

die Sie hier finden!

 

Der Fall "Carmen aus Bad Tölz":

 

"Vorgeschichte:

Carmen ist ein intelligentes, hochsensibles Mädchen, das im Umgang mit anderen Menschen zurückhaltend ist. Aufgrund von sozialen Ängsten (früher auch: Trennungsängsten) war ihr in den ersten Schuljahren ein regelmäßiger Schulbesuch nicht möglich. Deshalb schalteten sich die Behörden ein.

Zu spät realisierten wir Eltern (Mutter: Marieluise M., Vater: Bernhard Mr.; nie verheiratet; getrennte, aber benachbarte Haushalte, so daß Carmen bisher auch viel Zeit mit ihrem Vater verbrachte), daß die behördlichen Maßnahmen zum Ziel hatten, das Kind der elterlichen Fürsorge zu entziehen. Anteil daran hatten auch Verleumdungen aus der Verwandtschaft des Kindsvaters, in die wir keinen Einblick erhielten.

Behördliche Einmischungen wurden immer schärfer, wir Eltern wurden immer mehr aus unserer Rolle verdrängt. Der dadurch erzeugte fortwährende Streßzustand machte eine Lösung der Problematik nicht nur unmöglich, sondern bewirkte stattdessen ihre Zuspitzung sowie zunehmende ge-sundheitliche Schädigungen vor allem bei Carmen. Alle Maßnahmen der Behörden hatten nicht das Kindeswohl zum Ziel.

Carmens Willensbekundungen wurden und werden ignoriert. Gegen das Wohl des Kindes und zum Nachteil der Eltern wurden gerichtliche Prozesse inszeniert.

Eine Schulbegleitung für Carmen, wie sie unsere (von uns in Eigeninitiative hinzugezogene) Familientherapeutin Frau U. 2013 und 2014 für notwendig erachtet hatte, wurde uns vom Jugendamt verwehrt. Frau U. leistete Carmens Schulbegleitung schließlich selbst, und zwar ehrenamtlich.

Obwohl dieser Beschulungsversuch erfolgreich war, wurden mir am 26.06.2014 die wesentlichen Teile des Sorgerechts für Carmen entzogen (Aufenthaltsbestimmungsrecht, Regelung schulischer Angelegenheiten, Gesundheitsfürsorge - ich hatte wohl zuviele Gegengutachten eingereicht ... - sowie Beantragung staatlicher Mittel) - und zwar mit dem Ziel der Unterbringung Carmens in einem Heim. Alle sich dagegen aussprechenden fachlichen Stellungnahmen wurden ignoriert.

Ab diesem Zeitpunkt befürchtete Carmen, daß die Polizei (gegenüber der Montessori-Schule liegt eine Polizeiinspektion) sie aus der Schule herausholen und in ein Heim schaffen könnte – und traute sich kaum mehr in die Schule. Denn die vom Gericht bestellte Ergänzungspflegerin Frau Wolf hatte, noch bevor sie Carmen oder uns Eltern überhaupt gesehen hatte, entschieden, daß diese in ein Heim müsse.

Nachdem Frau Wolf ihr dies verkündet hatte, erlitt Carmen (die nie zuvor Anzeichen für Asthma gezeigt hatte) einen Asthma-Anfall, der einen Notarzt-Einsatz mit anschließendem Krankenhausaufenthalt erforderte. Die Empfehlung der Ärzte wendete Carmens Heimunterbringung zunächst ab.

Zu Beginn des neuen Schuljahres verfügte das Jugendamt (Frau Lucke), daß Frau U. Carmens Schulbegleitung an eine vom Jugendamt gestellte Schulbegleiterin, Frau B., abzugeben hatte. Nach erfolgter Übergabe setzte Frau B. Carmen zunehmend massiv unter Druck und schikanierte sie, so daß Carmen, aus Angst vor ihr nicht mehr zur Schule ging.

Unsere diesbezüglichen mündlichen und schriftlichen Appelle an die Ergänzungspflegerin Frau Wolf, an Frau B. und an die Schule blieben erfolglos. Gleichzeitig wurde der Druck auf Carmen und auf uns Eltern unerträglich verschärft. Carmen konnte längst nachts kaum mehr schlafen.

Ein von Frau Wolf veranlaßter Polizeieinsatz im Januar 2015 mit dem Zweck, Carmen zur Schule zu bringen, endete in der Praxis des Hausarztes, der das völlig verstörte Kind krankschrieb.

Am 04.02.2015 wurde Carmen unter Beteiligung der Ergänzungspflegerin, des Jugendamtes, der Polizei und des Notarztes (von dem sie, weil sie sich im Not-arztwagen mit aller Kraft zur Wehr setzte, eine Erwachsenendosis "Tavor" erhielt) aus ihrer Familie genommen und in ein Heim – das Sozialpädagogische Jugend-haus Bad Tölz - verbracht.

Erst fünf Tage später erfuhren wir, wo Carmen war, durften jedoch sechs Wochen lang keinen Kontakt zu ihr haben.

Mit dem Heim entwickelte sich dennoch eine gute Zusammenarbeit, und wir nutzten gern und engagiert die Möglichkeit für Elterngespräche mit dem Heimpsychologen Herrn S., der Carmen sehr unterstützte.

Carmen litt die ganzen drei Jahre hindurch unter großem Heimweh.

Im Herbst 2017 äußerte Frau Lucke vom Jugendamt erstmals ihr Ziel, daß Carmen in ein anderes Heim in Berchtesgaden wechseln und dort bis zu ihrer Volljährigkeit bleiben solle - was für Carmen eine Katastrophe gewesen wäre. Gegen die begründete fachliche Stellung-nahme des Heimpsychologen war dies aber nicht zu erreichen.

Daraufhin vollzog Frau Lucke im Hilfeplangespräch vom 19.12.2017 eine 180-Grad-Wende und wollte, im Einverständnis mit dem Ergänzungspfleger Herrn Sonntag (Nachfolger von Frau Wolf) Carmen so schnell wie möglich nach Hause zurückführen, und zwar vier Monate vor dem vom Heimpsychologen (der eine gut vorbereitete Rückführung verfocht) empfohlenen Termin.

Uns wurden ab sofort die bis dahin sehr hilfreichen Elterngespräche mit dem Heimpsychologen gestrichen (auch unser Festnetzanschluß wurde für sein Diensttelefon gesperrt).

Zwischen ihrer Entlassung aus dem Heim und ihrer Rückkehr nach Hause sollte Carmen eine sechswöchige Kur zur Gewichtsreduktion absolvieren, die sie jedoch - wie viele ihrer Mitpatientinnen - abbrach, weil sie von der Situation völlig überfordert war.

Schon das Heim hatte mit Carmens Schule, der Montessori-Schule Bad Tölz, große Probleme gehabt und hatte deshalb einen Schulwechsel angestrebt. Die Schule hatte dem Heim Hausverbot erteilt, wogegen wir Eltern im Gespräch und in E-Mails protestiert hatten.


Aktuelle Situation:

Als nun Carmen wieder zuhause bei ihren Eltern war, wurde sie (nicht nur von Mitschülern, sondern auch) von der Schulleitung gemobbt. So zum Beispiel trennte die Schule Carmen systematisch von ihren Freundinnen und verweigerte ihr – und nur ihr - montessoritypische Wahlmöglichkeiten.

Für Carmen wurde die Situation unerträglich, so daß sie sich zunehmend weigerte, die Schule zu besuchen. Vom Ergänzungspfleger Herrn Sonntag erfuhren wir keine Unterstützung in unseren Bemühungen gegenüber der Schule um eine Verbesserung für Carmen.

Vielmehr drohte er mit erneuter Heimunterbringung, sollte Carmen die Schulpflicht nicht erfüllen. Carmen verfiel in depressive Resignation, so daß auch ein Schulwechsel kurz vor Schuljahresende mißlang und sie während der Sommerferien ihren Anteil an Diagnostik-Terminen nicht erfüllen konnte.

Herr Sonntag stellte Anfang September 2018 beim Jugendamt (Frau Kögel-Huntley, Nachfolgerin von Frau Lucke) einen Antrag auf Heimunterbringung, um Carmen in das im Vorjahr von Frau Lucke ausgewählte Heim in Berchtesgaden einzuweisen. Nach eigener Aussage hatte er keinerlei Alternativen geprüft.

Mit größtem Einsatz gelang es uns Eltern, Carmen aus ihrer Depressivität zu lösen, so daß sie zu Beginn des neuen Schuljahres eine neue Schule besuchte und sämtliche ausstehenden Diagnostik-Termine absolvierte.

Doch Jugendamt und Ergänzungspfleger beharrten unverändert auf Heimunterbringung, mit der Folge, daß Carmen wieder in depressive Resignation verfiel und nicht mehr zur Schule gehen konnte.

Die von uns Eltern beim Amtsgericht Wolfratshausen gestellten Anträge auf einstweilige Anordnung wurden am 17.10.2018 zurückgewiesen – obwohl sogar der vom Gericht bestellte Verfahrensbeistand Herr Möhrle in der Anhörung am 05.10.2018 sich hinsichtlich Carmens Heimunterbringung kritisch geäußert und erklärt hatte: "Es gibt mildere Mittel."  Carmen hatte sowohl ihm als auch (unter anderem) in ihrer Anhörung am 11.10.2018 dem Richter ihren Willen erklärt, nicht in einem Heim. sondern zuhause bei den Eltern leben zu wollen.

Am 07.11.2018 sollte Carmen in das zwei Autostunden weit entfernte Heim des Christlichen Jugenddorfwerkes (CJD) verbracht werden, in das Frau Lucke (Jugendamt) sie bereits im Herbst 2017 vergeblich hatte schaffen wollen.

Das Kind hatte uns mehrfach angekündigt, daß es sich mit allen seinen Kräften zur Wehr setzen würde. Deshalb war abzusehen, daß die Polizei herbeigerufen würde.

Wir, ihre Eltern, hätten Carmen aber nicht helfen dürfen, denn das wäre "Widerstand gegen die Staatsgewalt" gewesen. Die Folgen wären für Carmen die Zerstörung ihrer Bindung zu ihren Eltern und ein tiefes Trauma gewesen.

Der einzige Weg, Carmen zu schützen, war daher die Flucht. Seitdem wurden Carmen und ich von der Polizei gejagt. Unterkommen und Hilfe fanden wir nur bei Menschen, die den sog. Reichsbürgern (von denen ich zuvor nicht einmal gewußt hatte) nahestehen; etliche andere ließen uns im Stich, ein aufgesuchter katholischer Pfarrer empfahl uns Gottvertrauen ...

Am 07.01.2019 wurde Carmen in Chemnitz in einem aggressiven SEK-Einsatz in Gewahrsam genommen.

 

Gedächtnisprotokoll vom 07.01.2019:

Auf unserer Fahrt zusammen mit Herrn L. durch Chemnitz stoppten uns um ca. 05:40 Uhr plötzlich ein halbes Dutzend Polizeiwägen (Busse und PKWs). In Pistolenläufe blickend, mußten wir mit erhobenen Händen aussteigen, wurden voneinander getrennt – hier sah ich meine Tochter zum letzten Mal – und, während ich mich über die Motorhaube eines Polizei-Busses beugen mußte, eingehend abgetastet.

Mir war vor Angst und Sorge um meine dreizehnjährige Tochter schwindelig und schwarz vor Augen – was ich den Polizisten mehrfach sagte - so daß ich auf die an mich gestellten Fragen nur sehr mühsam antworten konnte. Nach Rücksprache per Funk ließen die Polizisten Herrn L. und mich gehen; meine Tochter war bereits weggebracht worden, so daß ich mich nicht einmal von ihr verabschieden konnte.

Die Polizisten hatten sich nicht ausgewiesen. Unsere Bitte um Vorlage eines richterlichen Beschlusses hatten sie barsch abgewiesen, sie hatten lediglich mündlich einen richterlichen Beschluß wegen "Kindesentziehung" knapp erwähnt.

Vergeblich legten wir den Polizisten ein Schreiben des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vor, aus dem das unserem Fall zugeteilte Aktenzeichen ersichtlich war.

Von Herrn L. erfuhr ich, daß der Einsatz von der Kriminalpolizei Freiberg/Erzgebirge (Frau Neubert) geleitet wurde.

Um ca. 7 Uhr rief Carmen mich aus dem Chemnitzer Jugendamt an. An ihrer monotonen Stimme und an ihrer auffallenden Einsilbigkeit war zu erkennen, daß sie unter Schock stand. Sie sagte, es gehe ihr nicht gut.

Auf richterlichen Beschluß vom 08.01.2019 darf Carmen auf unbestimmte Zeit keinerlei Kontakt zu ihren Eltern haben.

Mir - Carmens Mutter - steht ein Strafverfahren wegen "Kindesentziehung" bevor.

Meine gegen die richterlichen Beschlüsse aus dem Herbst 2018 eingelegten Beschwerden wurden vom Oberlandesgericht München längst - aus selbst für Anwälte nicht nachvollziehbaren Gründen - als "unzulässig" erklärt; damit verbunden, wird mir Verfahrenskostenhilfe verweigert. So fehlen mir sowohl die rechtlichen als auch die finanziellen Mittel, um den innerdeutschen Rechtsweg auszuschöpfen.

Neben unserer bereits laufenden Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte kann Carmen und mir nun vor allem Öffentlichkeit helfen.

Und: wir sind nur einer von leider vielen tausend Fällen jährlich in Deutschland, in denen eine Behörde, die sich das "Kindeswohl" groß und breit auf die Fahnen schreibt, eben dieses Kindeswohl mit beiden Füßen tritt."

(Ende der Berichtsschilderung durch die Opfermutter. Für die Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen - jedoch besteht anhand der Schilderung dutzender ähnlicher Fälle in Deutschland nicht der leiseste Zweifel daran, dass sich der Fall so zugetragen hat).