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In eigener Sache: 

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Wir arbeiten dran, und hoffen, den alten Zustand,

vermutlich ab Winter 2019, wieder herstellen zu können.

Bis dahin bitte - Geduld!

 

Kontakt für Opfer, Betroffene und Fans

des Amts- und OLG-Gerichts Bonn-Köln, Familiensenat

bis auf Weiteres über: Kinder-Klau-Koeln-Bonn@Email.de

 

*

 

Splitter:

 

„Soweit der Kindesvater die

Verletzung wesentlicher Grundrechte des Kindes

rügt,

so gehört es zum

Schicksal aller Kinder

getrenntlebender bzw. geschiedener Eltern,

dass sie

stark beeinträchtigt

werden können ...“

OLG Köln, RichterInnen Dr. Gabriele Morawitz, Dr. Monika Horst, Herr Rößler,

16.4.2019, 27 UF 16/19, S.3

 

Dafür sind mehr als 6 Millionen Menschen in Gaskammern umgekommen?

Kinderquälen, weil es mal halt so sei?

Grundrechte - als Ramschartikel?

 

Das Kind erst SEIT dem Verfahren:

Zwangshandlungen, Weinanfälle,

Mobbing-Opfer der eigenen Mutter

 

Der Vater erst SEIT dem Verfahren:

Schwerbehindert, fast arbeitsunfähig.

 

 

Die Mutter erst SEIT dem Verfahren:

Naheliegend suizidal

 

Familienstrukturen:

Erst SEIT dem Verfahren staatlich zerstört

 

 Kinderquälen am Amts- und OLG-Gericht Bonn-Köln

weil es, Zitat, "Schicksal" sei?

 

Nicht die Nazis - sondern Juden waren selbst schuld am Holocaust?

Opfer sexueller Gewalt - sind selbst schuld ...?

Kinder und Eltern - sind selbst schuld ...?

 

Grundrechte gelten für nur die, die nicht Opfer sind?

Volljuristen!

 

Die Kapitulation des Rechtsstaates,

vor billigstem Ratsch und Tratsch von RichterInnen!

 

Zuständig beim OLG Köln:

RichterInnen Frau Dr. Gabriele Morawitz,

Frau Dr. Monika Horst und Herr Rößler,

 

Zuständig beim Amtsgericht Bonn: 

Richterin Frau Yvonne Erbers.

 

 Wir werden berichten!

 

***

 

Die Meldung des Jahres:

Gustl Mollath hat die Justizbehörden des Landes Bayern

auf 1,8 Mio. Euro Schadensersatz verklagt!

Richtig so!

Grund: Missachtung seiner Grund- und Menschenrechte,

schlampige Gerichtsverfahren, Gutlacher u.ä.

 

Dazu die beste Darstellung,

wie es an vielen (Familien-) Gerichten zugeht:

"Pelzig erklärt deutsche Gerichte". 7:10 Minuten.

Brutal unkomisch.

 

*

Die Staatsanwaltschaft Bonn hat im Juli 2019

einen Strafantrag gegen Familienrichterin Yvonne Erbers abgelehnt:

 

Der Strafantrag beklagte die Verletzung

elementarer Grundrechte eines Kindes

nach Grundgesetz Art. 6.3 und Art. 6.2

und die Verletzung

körperlicher und seelischer Unversehrtheit

nach GG Art. 1, Art. 2.2 und Art. 19.2.

 

Staatsanwaltschaft Bonn:

Der Staatsanwaltschaft Bonn hätten nicht alle Akten vorgelegen.

Das sei aber Pflicht des Petenten!

 

Absolut Lachhaft!

Je lachhafter die Gründe, desto rheinischer der Klüngel!

Man kennt sisch, man hülft sisch.

Wir werden berichten ...

 

 

Willkommen!

 

Dieses ist nicht die Seite des Amtsgerichts Bonn.

Dieses ist die Verfassungs-Wirklichkeit.

Des Amts- und OLG-Gerichts Bonn-Köln !

Dieses ist - der Horror!
 

Grundrechte?

Unsere Grundrechte sind unantastbar!

Endlich!

 

Unantastbar?

Grundrechte?

 

Hier sehen Sie, was man mit Ihren Kindern macht.

Wie man es macht.

Hier sehen Sie, was man mit den Eltern macht.

Wer es macht:

Ob Richter, Jugendamt, andere.

 

An Recht und Gesetz gebunden?

Kinder werden missbraucht.

Nicht auf kaltem Kellerfußboden.

In wohl-temperierten Büros.

Bürokratischer Kindes-Missbrauch.

 

Grundrecht! Auf Pflege und Erziehung durch die Eltern!

Grundrecht?

ElterN?

Lachhaft: Familien-Zerschlagung!

Grundlagen gegen Ratsch und Tratsch!

Selbst Lug und Trug!

Banales!

Statt Grundrechte! 


Grundrecht? Auf  körperliche und seelische Unversehrtheit?

Menschenwürde? Menschenrechte?

 

Erst seit der Zerstörung der Familie leidet das Kind täglichen unter Zwangshandlungen.

Das Jugendamt Bonn hält Seiten geschwärzt und geheim, die auf den psychischen Zustand der Mutter hinweisen - und Suizidalität nahelegen.

Dem Vater werden nun ebenfalls - Depressionen und Suizidalität unterstellt.

 

Vorher: Intakt.

Nun: Die gesamte Familie - zerstört.

Durch: Richter und willige Helfer!

 

Grundrecht!

Eingriff des Staates nur bei Verwahrlosung? 

Schutz vor staatlicher Willkür?

 

Wir waren - eine funktionierende Familie.

Vor - dem Amts- und OLG-Gericht Bonn-Köln.

Vor - "Experten".

Vor - Halbteufeln in Schwarz.

Und willigen Helfern.

 

Opfer?

Kinder!

Familien!

Sie!

 

Nicht durch Priester, Trainer, Lehrer.

Richter, Jugendamt, Berater.

Vertrauenspersonen eben.

Personen, an die Sie sich wenden.

Personen, denen Sie die Hand geben.

Personen, denen Sie vertrauen.

 

Das Kind: Missbraucht!

Tatort: Schreibtisch.

Täter: Viele.

Werkzeug: Worte.

Beute: Zeit. Kindheit.

 

Folgen: Flächenbrand.

Suizidalität, Psyche, Zwangshandlungen, Wein-Anfälle.

Vernichtung: Körperlich, finanziell, beruflich.

 

Amtsgericht Bonn.

OLG Köln.

Jugendamt.

Helfer.

Missbrauch.

Stellungnahme.

Beschluss.

Schreibtisch.

 

Sie meinen: Schlimmer könnt´s nicht sein?

Warten Sie es ab: Damit geht es erst richtig los!

 

 

***

In krakeliger Kinderschrift:

 

29. April 2018

Sehr gel  geerthe Richterin,

ich habe sowohl Papa wie auch Mama lieb

und. weis nicht wieso sie mich fragen wo il  ich

lieber sein möchte, denn ich kann das

nicht entscheiden. Ich will Papa sehen, und auch

Mama.

 

Mit freun

(Unterschrift)

 

Hilferuf und Schreiben des Kindes an Richterin Erbers, nachdem Richterin Erbers am 18.4.2018 beschloss, dem Kind weiter Grundrechte und Vater zu nehmen. 

Zudem schickte das Kind der Richterin einen Film - gut 10 Minuten: "Sehr geehrte Frau Richterin: So lebe ich bei meinem Vater".

 

Darin zeigt das Kind der Richterin, wie es beim Vater lebt:

Sie ist sichtlich stolz darauf, fühlt sich wohl beim geliebten, gewollten Vater.

Kürzlich malte es ein großes Bild: "Bester Papa der Welt."

 

Immer wieder verlangte das Kind die Rückkehr zum geliebten Vater:

- Zu Protokoll der Rechtsantragsstelle (!) des Amtsgerichts Bonn: 26.11.2017,

- Gegenüber dem Jugendamt Bonn: Mai 2017.

- Gegenüber Verfahrens-Beistand Schroeder: Mai 2017, November 2017,

- Gegenüber dem Vater, März 2017 - richtete sich die Wohnung ein.

- Gegenüber dem Jugendamt, 11.12.2018

 

Nun mit einem Schreiben an die Frau und Richterin, 29.4.2018,

die ihr Vater und Gesundung nimmt.

Mit einem Film, 29.4.2018.

Mit einem großen Bild, Juni 2018!

 

Strafvereitelung im Amt.

Durch Richter.

Rechtsbeugung:

An Fakten und Grundrechten.

 

Bürokratischer Kindes-Missbrauch:

Wenn Richter Kindern ein oder beide Eltern amputieren ...

Bürokratischer Kindes-Missbrauch:

Wenn Richter und immer willige Helfer Kinder zwingen zu sagen,

sie hätten einen oder ihre Eltern nicht lieb.

Bürokratischer Kindes-Missbrauch:

Verbrechen an Leib und Seele.
 

Bürokratischer Kindes-Missbrauch.

Zehntausende pro Jahr.

Größtes Staatsverbrechen seit 1945.

 

***

 

Schadensersatz

 

Oft ist zu hören, es seien endlich auch in der Bundespublik Deutschland neue Gesetze notwendig:

Kinder in den Mittelpunkt, Recht auf Erziehung durch beide Eltern.

 

Das ist Unsinn.

Die Gesetze sind mehr als eindeutig:

- Das Grundgesetz (GG) Art. 6.2 schreibt vor, dass jedes Kind ein Grundrecht auf Erziehung durch seine und beide Eltern hat.

- Art. 2 schreibt den Schutz vor seelischer und körperlicher Gewalt,

- Art. 6.3 schreibt den Schutz vor staatlicher Willkür vor.

- Art. 19.2 erklärt alle Grundrechte für im Kern unantastbar.

 

Neue Gesetze brauchen wir nicht!

Selbst Mauerschützen der alten DDR konnten sowohl nach alter DDR-Verfassung wie nach Grundgesetz wie nach internationalen Menschenrechts-Verpflichtungen verurteilt werden.

 

Wir brauchen keine neuen Gesetze, wir brauchen nicht andere Richter:

Wir brauchen die Anwendung bestehender Straf-Gesetze.

Wir brauchen vor allem die strikte Anwendung von § 235 StGB (Haft- oder Geldstrafe bei Kindes-Entzug) insbesondere und gerade bei Bürokratischen Kindes-Missbrauch.

 

Gerichte, Richter, Jugendämter, Umgangs-Pfleger, Verfahrens-Beistände u.a.,

die systematisch, vorsätzlich oder fahrlässig

zentrale Grundrechte, grade von Kindern, außer Kraft setzen,

sind zur Verantwortung zu ziehen:

Strafrechtlich, finanziell und dienstrechtlich.

 

Auch jetzt schon sieht § 235 StGB folgende Ausnahmen vor: 

Keine!

Kindes-Missbrauch MUSS bestraft werden.

Bürokratischer Kindes-Missbrauch MUSS bestraft werden.

 

 

 

 

Donald Trump,  Kirstjen Nielsen und Mike Pence | Bildquelle: AFP

Nahm 2000 Kindern die Eltern weg: Trump.

In Deutschland nimmt das Jugendamt jedes Jahr gut 85.000 Kindern die Eltern weg.

Hinzu kommen jene Kinder, denen Richter und Helfer Eltern wegnehmen.

Bild: https://www.tagesschau.de/ausland/usa-familientrennungen-103.html, Abruf 25.6.2018

 

 

 

Licht - und Schatten

Jugendamt Meckenheim (Rhein-Sieg-Kreis), Jugendamt Bonn

Fachdienste für Familien- und Erziehungsdienste FFE

Fachdienst Kinderschutz

Erziehungs- und Familienberatungsstelle Rheinbach

 

An dieser Stelle soll etwas sehr Wichtiges geschehen: Dank sagen! - Nein, nicht überschwänglich. Sondern: Sachlich korrekt!

 

Der Themenbereich Jugendamt und Jugendämter wird noch detaillierter dargestellt werden müssen.

 

Neben massiver Kritik am Jugendamt Rhein-Sieg-Kreis,

wegen unprofessioneller, oberflächlicher Arbeit und Bürokratischen Kindesmissbrauchs,

neben Kritik am Jugendamt Bonn,

wegen unterlassener Hilfeleistungen und

einseitiger Parteilichkeit gegen Kind und Vater,

sprich: pro Familien-Zerstörung,

auch Dank!

 

 

Großer Dank dem Fachdienst Kinderschutz Bonn

 

Dieser Dank gebührt insbesondere dem Fachdienst Kinderschutz, den Mitarbeitern Focke und Aufdermauer.

Als 2015 die Zuständigkeit vom Rhein-Sieg-Kreis nach Bonn verlagert werden musste (die Mutter hatte das Kind vom Vater weggezogen),

prüften sie nicht nur detailliert die umfangreichen Unterlagen,

sondern fragten auch hartnäckig beim vorher zuständigen Jugendamt nach,

worin denn genau die behauptete Gefährdung des Kindes bestehen würde.

 

Schließlich hatte das Jugendamt Rhein-Sieg-Kreis (Herr Mobers) Maßnahmen nach Sozialgesetzbuch VIII beantragt - sprich Verschleppen des Kindes ("Inhobhutnahme") oder vollständige Amputation des Vaters vom Kind.

 

Beim Fachdienst Kinderschutz sehr sorgsam und detailliert geführte Akten machten (in einer Akteneinsicht) deutlich, dass es dafür keinerlei Anhaltspunkte gab.

 

Mit anderen Worten: Jugendamt Rhein-Sieg-Kreis forderte Maßnahmen gegen Kind und Familie, wegen angeblicher Gefährdung, und der Fachdienst Kinderschutz des Jugendamtes Bonn fragte immer wieder: Wieso, weshalb?

 

Der große Dank an den Fachdienst Kinderschutz des Jugendamtes Bonn gebührt nicht (allein) wegen dieser Entscheidung - denn Entscheidungen können falsch oder richtig sein.

 

Der große Dank an den Fachdienst Kinderschutz des Jugendamtes Bonn gebührt deshalb, weil

- die Akten äußerst präzise dokumentiert und geführt wurden,

- weil sie ihre Entscheidung hart und konkret anhand der gesetzlichen Grundlagen fällten (z.B. Rechtssprechung BGH und die daraus abzuleitende Definition des § 1956) (so im Schreiben 26.8.2015).

- sie beim vorher zuständigen Jugendamt Rhein-Sieg-Kreis mehrfach hartnäckig nachfragten,

- und vor allem, weil sie ihre Entscheidung auf eigenen Sachverstand gründeten,

- GEGEN die vorherschende, wabernde "Cloud-Stimmung" - dem Kind sei der Vater zu nehmen.

 

DAMIT haben sie dem Kind und der Familie weiteren großen und langjährigen Schaden erspart.

DAMIT haben sie bewiesen, dass (auch) in Kindschaftssachen als Erstes die zentralen Grund(!)Rechte eines Kindes auf Eltern und Familie zählen.

DAMIT haben sie bewiesen, wie ordnungsgemäße Verwaltung zu funktionieren hat: Auf Fakten begründet, und nicht auf Tratsch.

 

Hinzu kommt: Dieser große Verdienst des Fachbereiches Kinderschutz wäre gar nicht deutlich geworden, hätte der Vater nicht Akteneinsicht verlangt.

 

Nicht nur Kinder verschwinden lautlos zwischen Aktendeckeln, sondern - leider auch kleine Vorbilder oder Helden.

 

Inzwischen hat das Kind - wie oft zuvor - mehrfach den Wünsch geäussert, zum Vater zurück zu dürfen.

 

Gäbe es einen Preis: Erste Kategorie: Die Mitarbeiter Focke und Aufdermauer des Fachbereiches Kinderschutz, Jugendamt Bonn.

 

Dank!

 

 

 

 

Großer Dank Frau Ruth B.,

Jugendamt Rhein-Sieg-Kreis

 

Es ist falsch, dass Jugendämter bestimmte "schlechte Menschen" manisch anziehen würden - wie einige ernsthaft vermuten.

Institutionen leben durch Menschen. Der Staat tritt uns durch einzelne Persönlichkeiten entgegen.

Frau Ruth B. ist leider nicht mehr im Jugendamt tätig (deshalb wird der Nachname nur abgekürzt).

Sie war jedoch ein, zwei Jahre wichtiger Ansprechpartner und hat mit Geduld und "Seele" versucht, der Familie zu helfen.

Ihr erster Kontakt war 2008, als drohte, dass die Mutter das Kind ins Ausland bringt.

Für ihre Ausdauer und Geduld und stete Freundlichkeit gebührt ihr wirklich großer Dank.

Vor allem vermittelte sie die Familie, nachdem die Mutter mehrere Erziehungsberatungen von heute auf morgen einfach abgebrochen hatte, zur Erziehungsberatung nach Rheinbach, zu Herrn Ernst K.

DAS war eine Weichenstellung, die die Familie auf die richtige Spur brachte.

 

 

 

 

Großer Dank Herrn Ernst K. von der Erziehungsberatung Rheinbach

 

Die Mutter hatte zuvor insgesamt vier Erziehungsberatungen abgebrochen - war einfach nicht mehr erschienen.

2012 bis 2013 also ... Herr Ernst K. aus Aachen, der in Rheinbach tätig war.

Und hier fand endlich der Durchbruch statt.

Die Mutter lernte zu akzeptieren, dass das Kind einen Vater hat, und ließ das Kind auch in ihrer Betreuungs-Zeit musizieren,

während der Vater, ob der Nöte der Mutter, das Kind häufiger und früher zur Mutter gehen lies.

Am Ende des Beratungsprozesses war aus eisiger Kälte zwischen Mutter und Vater vorsichtige Kooperationsbereitschaft geworden.

Statt eisiger Kälte - wurde es von Woche zu Woche leicht wärmer.

Frühling - schien denkbar.

 

Das Verdienst dafür gebührt eindeutig - Herrn Ernst K., der erst in Einzelgesprächen, dann in gemeinsamen Eltern-Gesprächen die Basis dafür legte.

 

Großer Dank an Herrn K.

 

 

Schriftsätze

 

Jugendamt Bonn bestätigt: KEINE Gefährdung für das Kind!

Dennoch wurde und wird dem Kind weiterhin die Familie zerschlagen!

 

Datum: 15.9.2015

Das Jugendamt Bonn, Fachbereich Kinderschutz bestätigt, dass das Kind NICHT gefährdert ist. Dennoch werden dem Kind durch Amts- und OLG-Gericht Köln weiterhin Familie, Vater und psychische Gesundheit geraubt!

Status: Dieses Schreiben ist am Amts- und OLG-Gericht Bonn/Köln wie folgt zur Kenntnis genommen worden: Verweigert. (Stand: 31.12.2017)

Lese Schriftsatz hier!

 

 

Datum: 6.2.2016

Es gab nie eine Gefährdungs-Einschätzung

Akteneinsicht beim Jugendamt Rhein-Sieg-Kreis

 

Das Jugendamt RSK hatte ohne rechtliche Grundlage, sprich ohne Faktenbasis daran mitgewirkt, dass das Opferkind 275 Tage lang seinen geliebten Vater weder sehen, noch sprechen, noch besuchen, noch Spielsachen abholen durfte - wie: Vater tot.

 

Später betrieb dieses Jugendamt auf der Fakten-Basis von Ratsch und Tratsch die weitere Zerstörung der Familie.

Damit wurde das JA RSK weder seinem gesetzlichen, noch dem Verfahrens-bezogenen Auftrag gerecht, sondern betrieb fahrlässig bis vorsätzlich die Zerstörung von Kind und Familie.

Die weitergehende Verantwortung der Haftung und Verantwortung tragenden Richter des Amts- und OLG-Gerichts Bonn/Köln besteht darin, weder kritisch nachgefragt, noch Hinweisen auf rechtswidriges Arbeiten des JA RSK nachgegangen zu sein.

Das entlastet das JA RSK nicht, sondern unterstreicht vielmehr die rechtswidrige Fahrlässigkeit.

Strafantrag ist zwingend - und wird ebenfalls zu Ende 2018 erfolgen!

 

Lese Schriftsatz dazu hier!

 

 

Die Angst
1960

A. Paul Weber: Die Angst